Login

Einführung in die Anwendung des neuen Baden-Württembergischen Archivgesetzes

Veranstaltungsdetails

WS-120BW_1 Inhouse Reutlingen

Einführung in die Anwendung des neuen Baden-Württembergischen Archivgesetzes

22.01.2026 10:00 Uhr

23.01.2026 15:30 Uhr

Landratsamt Reutlingen
Bismarckstr. 47
72764 Reutlingen

Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an alle, die das neue Baden-Württembergische Archivgesetz anwenden. Erfahrungen in der Anwendung des früheren Archivgesetzes werden vorausgesetzt.

  • Datenschutzrechtliche Regelungen im neuen Archivgesetz
  • Regelungen zur Entstehung von „Archivgut“
  • Die „hoheitliche Sachherrschaft“ bei Archivgut und ihre rechtlichen Folgen
  • Licht und Schatten im Recht der Anbietung und Nutzung
  • Schutzfristen – Verbesserungen und ein fortbestehendes Problem
  • Regelungen für kommunale Archive
  • Regelungen zum Recht der Zwischenarchive
  • Verbesserungen der Stellung des Landesarchivs und seiner Beziehung zu anderen Institutionen

Seit Ende Juli 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Archivgesetz. Daraus ergeben sich viele und grundlegende Änderungen zum bisherigen Baden-Württembergischen Archivgesetz aus dem Jahr 1987.

Die Fortbildung vermittelt das nötige Wissen über die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen Archivgesetz. Insbesondere werden die im Gesetz von 2025 neu hinzugekommenen oder wesentlich geänderten Regelungen besprochen. Die Thesen zum neuen Archivgesetz, die der Dozent in einem kurzen Überblicksvortrag auf dem Baden-Württembergischen Archivtag im Mai 2025 präsentiert hat, werden in dieser Fortbildung umfassend vertieft.

Die Teilnehmenden erhalten umfangreiche digitale Unterlagen.

Der Kurs startet am zweiten Veranstaltungstag um 8:30 Uhr.

Prof. Dr. Thomas Henne

 

[image] 

Donnerstag, 22.01.2026, 10:00 Uhr - Freitag, 23.01.2026, 15:30 Uhr

Anmeldung ab: 01.10.2025

2 Tage (12,5 Stunden)

380,00 €

02.10.2025